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Bundesgerichtshof stärkt die Eigenverwaltung

|   Insolvenzrecht (s. auch Sanierungsrecht)

(BGH, Urteil vom 03.12.2019 – AZ: II ZR 457/18)

Mit seinem Urteil hat der BGH entschieden, dass auch dann, wenn ein Geschäftsbetrieb im Rahmen einer Eigenverwaltung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner in der Eigenverwaltung verkauft wird, der Erwerber für Verbindlichkeiten des erworbenen Betriebes nicht gemäß § 25 Abs. 1 Ziffer 1 HGB haftet.

Die Begründung des BGH ist relativ einfach: Nachdem der Haftungsausschluss beim Erwerb vom Insolvenzverwalter zwischenzeitlich sowohl höchstrichterlich wie auch in der Literatur allgemein anerkannt ist, muss gleiches auch für den Fall gelten, dass der Verkauf im Rahmen einer Eigenverwaltung erfolgt.

TIPP: Die vorstehende Entscheidung ist ein Grund mehr, sich bei einer Krise mit dem Thema Eigenverwaltung intensiv zu befassen und sich diesbezüglich beraten zu lassen.

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