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Innenausgleichs-Anspruch von Gesellschaftern, die Bürgschaften gegenüber Dritten übernommen haben (BGH, Urteil vom 27.09.2016 – Az: IX ZR 81/15 -)

|   Handels-, Gesellschaftsrecht einschl. Handelsvertreterrecht

In seinem Urteil befasst sich der BGH mit dem Innenausgleichs-Anspruch von Gesellschaftern, die für ihre Gesellschaft Bürgschaften gegenüber Dritten übernommen haben und aus diesen Bürgschaften in Anspruch genommen werden.
 
Falls das Ausgleichsverhältnis nicht geregelt ist, richtet sich dieses entweder nach den jeweiligen Anteilen am Gesellschaftsvermögen oder dann, wenn Bürgschaften in unterschiedlicher Höhe eingegangen sind, entsprechend dem Verhältnis der verbürgten Beträge.
 
TIPP: Wenn Gesellschafter Sicherheiten für die Gesellschaft eingehen, sollte gleichzeitig auch das Ausgleichsverhältnis im Fall einer Inanspruchnahme geregelt werden.

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