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Mindestlohn ist nicht vor Insolvenzanfechtung gesichert

|   Insolvenzrecht (s. auch Sanierungsrecht)

(BArbG, Urteil vom 25.05.2022 – Az: 6 AZR 497/21 -)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei Insolvenz des Arbeitgebers der Insolvenzverwalter vom Arbeitnehmer das zu bestimmten Zeitpunkten gezahlte Arbeitsentgelt einschließlich des gesetzlichen Mindestlohns zugunsten der Insolvenzmasse zurückfordern kann. Der Mindestlohn ist nicht anfechtungsfrei gestellt.

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