Detail

Pfändbarkeit von Corona-Prämien

|   Zwangsvollstreckungsrecht

(LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.02.2022 – Az: 23 Sa 1254/21 -)

Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg sind tarifliche Corona-Prämien pfändbar, jedenfalls dann, wenn die Auszahlung unabhängig von der tatsächlichen Belastung durch die Corona-Pandemie erfolgt. Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl von Entscheidungen, wobei eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage nach wie vor aussteht.

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Bach, gerne zur Verfügung.

Zurück