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Wann liegt ein privilegierter Kleinbetrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes vor?

|   Arbeitsrecht

(BAG, Urteil vom 19.07.2016 – AZ: 2 AZR 468/15)

Für die Frage, ob ein Betrieb nur 10 Arbeitnehmer beschäftigt und somit kündigungsschutzrechtlich als Kleinbetrieb privilegiert ist, hat das Bundesarbeitsgericht nun Grundsätze aufgestellt, die bei der Anzahl der Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind. Das Bundesarbeitsgericht führte aus, dass im Rahmen der Bestimmung der Betriebsgröße nur solche Arbeitnehmer zum Betrieb zählen, die in die betriebliche Struktur eingebunden sind. Dies erfordert zumindest, dass die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit für den Betrieb erbringen und von dort die wesentlichen Weisungen für die Durchführung ihrer Tätigkeit erhalten. Der nur gelegentliche Aufenthalt im Betrieb für Meetings und Präsentationen reicht dazu nicht.
 
Streitig war, ob die in einer Schweizer Niederlassung beschäftigten Arbeitnehmer bei der Bemessung der Arbeitnehmerzahl der Hauptniederlassung zu berücksichtigen waren. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage mit der vorbezeichneten Begründung verneint.
 
TIPP: Lassen Sie sich vor Erhebung einer Kündigungsschutzklage über die Chancen und Risiken anwaltlich beraten.
 
Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Ittenbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht, gerne zur Verfügung.

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