Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil v. 23.02.2022 – 23 Sa 1254/21) sind tarifliche Corona-Prämien pfändbar, jedenfalls dann, wenn die Auszahlung unabhängig von der tatsächlichen Belastung durch die Corona-Pandemie erfolgt. Das Urteil reiht sich ein in eine Vielzahl von Entscheidungen, wobei eine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage nach wie vor aussteht.
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RA Dr. Michael Bach (dr.bach@heimes-mueller.de)