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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Neben den nationalen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen spielen auch EU-Vorschriften und Richtlinien sowie Entscheidungen, die von Arbeitsgerichten erlassen wurden, eine große Rolle. Quellen, die im Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht eine Bedeutung haben, sind äußert vielfältig.

Anwaltlicher Rat kann daher nie früh genug in Anspruch genommen werden. Dies zeigt sich gerade im Falle der Kündigung: So ist im Anwendungsbereich des § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht zu erheben.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen für alle rechtlichen Problemstellungen des Arbeitsrechtes mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht mit langjährigen Erfahrungen in dem Rechtsgebiet zur Verfügung.

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