Unsere Tätigkeit im Erbrecht ist auf die Vermeidung von Streit durch die Beratung bei der Errichtung von Testamenten und der Lösung von Konflikten nach dem Erbfall durch außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit ausgerichtet.
Ansprüche von Erben, Vermächtnisnehmern und Pflichtteilsberechtigten setzen wir für diese durch.
Wir beraten in allen Schnittstellen des Erbrechts zu anderen Rechtsgebieten, wie Steuer,- Gesellschafts- oder Immobilienrecht.
Spezialisierte Rechtsberatung
Unsere Ansprechpartner im Bereich Erbrecht
In jedem Rechtsgebiet stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise zur Seite.