Steuerrechtlich beraten, vertreten, verteidigen wir
in der Steuerstrafverteidigung mit steuerrechtlichem Akzent, vom Steuerfahndungseingriff, in der Hauptverhandlung, in der Berufung und Revision,
im Steuerstreit, der immer auch nach vertretbaren Einigungsmöglichkeiten und Verständigungsoptionen sucht, in der streitigen Auseinandersetzung mit der Betriebsprüfung (gerade auch wenn parallel ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist), in Einspruchverfahren bei den Finanzämtern, Klageverfahren vor den Finanzgerichten, Beschwerde- und Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof,
in der Steuergestaltung im Erb-, Gesellschafts-, Unternehmens-, Arbeits-, Medizin- und Insolvenzrecht, die wir gerne auch fachübergreifend praktizieren, wo sich ausgehend von anderen Beratungsschwerpunkte steuerrechtliche Fragen stellen.
Unser Ansprechpartner im Bereich Steuerrecht
In jedem Rechtsgebiet stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise zur Seite.