Im Saarland als Grenzregion ergibt sich vielfältiger Bedarf, auch französische Mandanten rechtlich zu beraten und zu vertreten. Frau Rechtsanwältin Feldbausch-Hohaus ist zweisprachig und verfügt über den Abschluss einer Maîtrise im französischen Recht. Sie ist daneben vereidigte Übersetzerin für die französische Sprache.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Frau Rechtsanwältin Feldbausch-Hohaus französischen Mandanten auf Französisch mit Blick auf die rechtlichen oder auch kulturellen Unterschiede. Sie ist für französische Grenzgänger und deren Arbeitgeber tätig und vertritt diese. Auch für französische Arbeitgeber mit Mitarbeitern und Betriebsstätten in Deutschland steht sie beratend zur Verfügung und vertritt diese nach außen oder in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Daneben berät und begleitet die Kanzlei französische Unternehmen bei ihren Geschäftsaktivitäten in Deutschland und ist zudem im Bereich des grenzüberschreitenden Forderungsmanagements und der grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung tätig.
Unsere Ansprechpartnerin im Bereich Deutsch-französischer Rechtsverkehr
In jedem Rechtsgebiet stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise zur Seite.