Im Medizinrecht sind wir in nahezu allen Bereichen tätig. Wir vertreten vor allem Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte, aber auch gesetzliche Krankenkassen und andere Körperschaften, wie etwa Medizinische Dienste oder Kassenärztliche Vereinigungen.
Ein Schwerpunkt bildet das Arzthaftungsrecht. Hier vertreten wir ausschließlich die Leistungserbringer. Herr RA Sven Lichtschlag-Traut ist Koautor des entsprechenden Kapitels Arzthaftungsrecht im Handbuch Medizinrecht und verfügt über eine langjährige Erfahrung in diesem Bereich
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Krankenhäusern, die wir umfassend beraten und vertreten können. Gerne unterstützen wir bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren, aber auch bei dem Abschluss von sonstigen Verträgen mit den Kostenträgern, wie etwa bei § 140a Verträgen oder der ASV. Bei Complianceprüfungen und der Verteidigung in Ermittlungs- und Strafverfahren können wir mit den Kollegen aus dem Bereich Strafrecht zusammenarbeiten. Im Bereich des Steuerrechts, hierbei spielen die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer oftmals eine wichtige Rolle, kooperieren wir mit unserem Fachanwalt für Steuerrecht. Hiervon profitieren auch die niedergelassenen Ärzte bzw. die Ärzte, die sich niederlassen wollen, die wir mit einer umfassenden Beratung im Zusammenhang mit dem Praxiskauf oder der Kooperation mit anderen Ärzten im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft in der Form einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft oder bei der Gründung von MVZ unterstützen können.
Patienten unterstützen wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihre gesetzliche Krankenkasse oder aber die private Krankenversicherung.
Unser Ansprechpartner im Bereich Medizinrecht
In jedem Rechtsgebiet stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise zur Seite.