In keinem anderen Rechtsgebiet tritt die Macht des Staates so deutlich zutage wie im Strafrecht.
Lange bevor es zu einem Urteil kommt, können Maßnahmen wie etwa Beschlagnahme, Vermögensarrest oder etwa gar die Anordnung von Untersuchungshaft existenzbedrohende Wirkungen entfalten. Mit dieser Macht des Staates geht häufig die Ohnmacht des Einzelnen einher. Je früher daher die Unterstützung durch einen Strafverteidiger mit entsprechender Expertise einsetzt, desto größer sind die Chancen, den Eintritt folgenschwerer Maßnahmen und Sanktionen zu verhindern. Mit unserer Möglichkeit der Einbeziehung von Fachanwälten aus insgesamt 12 Rechtsgebieten können wir unsere Spezialkenntnisse jederzeit zu Ihrem Vorteil bündeln. So erfordert das Gebiet des Insolvenzstrafrechts völlig andere Kenntnisse als dies bei der fachkundigen Verteidigung auf dem Gebiet des Medizinstrafrechts der Fall ist. Wir sind daher in der Lage, unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung - je nach Lage des Falls und je nach Notwendigkeit- mit den Spezialkenntnissen aus anderen Rechtsgebieten zu ergänzen.
- allgemeines Strafrecht
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- Jugendstrafrecht
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