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Anwaltliche Vertretung eines Gesellschafters in einer Gesellschafterversammlung

|   Handels-, Gesellschaftsrecht einschl. Handelsvertreterrecht

(OLG Dresden, Urteil vom 25.08.2016 – Az: 8 U 347/16 -)

Das OLG Dresden hat sich in seinem Urteil mit der Frage befasst, ob und inwieweit sich ein Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung anwaltlich vertreten lassen kann und wie der Gesellschafter seine Rechte gegebenenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.
 
Schlagwortartig bleibt festzuhalten, dass

  • sich ein Gesellschafter in einer Gesellschafterversammlung stets vertreten lassen kann, falls die Satzung nichts anderes regelt und
     
  • auch dann, wenn die Satzung die höchstpersönliche Stimmabgabe vorsieht, der Gesellschafter sich bei schwerwiegenden Entscheidungen der Hilfe eines Anwaltes durch Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung bedienen darf.

Diesen Anspruch kann der Gesellschafter, soweit dies notwendig ist, im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen.
 
TIPP: Stehen in einer Gesellschafterversammlung kritische Entscheidungen an, sollte man frühzeitig anwaltlichen Rat einholen.
 
Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt JR Udo Gröner, Fachanwalt für Steuerrecht, gerne zur Verfügung.

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