Kündigungsschutz online

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt wurde, ist es wichtig, schnell zu reagieren. Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung unwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Wollen Sie prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg haben könnte, so möchten wir Sie bitten, uns Ihre personenbezogenen Daten zu übersenden. Wir werden dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Die Prüfung eventueller Erfolgsaussichten können Sie noch dadurch beschleunigen, dass Sie auch die weiteren Formulare ausfüllen und übermitteln, die uns nähere Informationen über den Kündigungssachverhalt liefern.

Wir machen darauf aufmerksam, dass mit der Übersendung der Formulare noch kein Mandatsverhältnis zustande kommt. Wir werden uns allerdings nach Prüfung der Informationen unverzüglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

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1. Personenbezogene Daten
Die Infos auf dieser Seite sind mindestens auszufüllen.
Im Idealfall füllen Sie bitte noch die anderen Formularfelder aus, damit wir gleich zu Beginn mit vielen Informationen versorgt sind und Sie von Beginn an bestmöglich beraten können.
2. Daten zur Kündigung

Wichtiger Hinweis:
Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung erhoben werden – wobei die Frage, wann Ihnen die Kündigung zugegangen ist, oft schwierig zu beantworten ist. Um keine Fristen zu versäumen, fragen Sie im Zweifel lieber telefonisch bei Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Ittenbach nach: Tel. 0681-4101-222.

3. Angaben zum Arbeitgeber
4. Sonstige Angaben