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Der Antrag auf Opferentschädigung

|   Newsletter 03/2018

Wer Opfer eines Angriffs geworden ist, hat häufig nicht nur mit den gesundheitlichen Folgen der Tat zu kämpfen, sondern sieht sich am Ende der ärztlichen Behandlung auch erheblichen Kosten ausgesetzt.

Was viele Betroffene nicht wissen: Sie haben einen Anspruch auf Entschädigung gegen den Staat! Die sogenannten Opferentschädigungsansprüche sind im OEG geregelt und werden nur auf Antrag des Betroffenen vom Landesamt für Soziales geprüft. 

Erfüllt dieser die Voraussetzungen, kann er Ersatz unter anderem für die Kosten von Brillen, Prothesen, Zahnersatz oder auch Heil- und Krankenbehandlung - solange die gesundheitlichen Folgen der Tat anhalten - fordern. Darunter fallen auch die Kosten für eine frühzeitige psychotherapeutische Versorgung in Traumaambulanzen, weiterführende Behandlungen oder Pflegekosten.

TIPP: Sollten Sie Opfer eines Angriffs geworden sein, können Sie sich gerne zur Prüfung der Frage,   ob auch Ihnen ein Anspruch auf Opferentschädigung zusteht und zur Begleitung im Antragsverfahren an uns wenden.

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Knaudt, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, gerne zur Verfügung.

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