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Die unendliche Geschichte: Rückforderungen von Ausschüttungen im Fall der Insol-venz einer Schiffsbeteiligungs-KG durch den Insolvenzverwalter

|   Insolvenzrecht (s. auch Sanierungsrecht)

(OLG Hamburg, Urteil vom 18.07.2018 – AZ: 11 U 150/16 -)

Viele Zeichner von Schiffsbeteiligungen mussten in der Vergangenheit die leidvolle Erfahrung machen, Ausschüttungen nicht endgültig erhalten zu haben, sondern diese im Fall einer Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

Die Befugnisse des Insolvenzverwalters in einem solchen Fall hat - soweit erkennbar - nunmehr das OLG insofern eingeschränkt, als das OLG feststellt: Der Insolvenzverwalter ist nur insoweit berechtigt, von einem Kommanditisten die Rückerstattung von Ausschüttungen bis zur Höhe seiner Einlage zu fordern, als dies zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger notwendig ist.

Soweit es um die Feststellung der Höhe der zu bedienenden Forderungen geht, kommen diesbezüglich nur Masseschulden, Massekosten und festgestellte Forderungen, nicht dagegen bestrittene Forderungen in Betracht.

TIPP: Aufgrund des vorstehenden Urteils lohnt es sich daher im Fall einer Inanspruchnahme eines Kommanditisten, zu überprüfen, ob und inwieweit die Zahlung tatsächlich zur Bedienung der festgestellten Forderungen notwendig ist. 

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt JR Udo Gröner, Fachanwalt für Steuerrecht, gerne zur Verfügung.

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