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Kann ein Arbeitgeber ohne weiteres Dienstreisen eines Arbeitnehmers ins Ausland anordnen?

|   Arbeitsrecht

(BAG, Urteil vom 06.09.2017 – AZ: 4 SA 3/17 -)

Diese Frage beschäftigt derzeit das BAG. Das LAG Stuttgart hat die Zulässigkeit der Anordnung von Auslanddienstreisen, ohne dass dieses Thema im Anstellungsvertrag ausdrücklich geregelt ist, davon abhängig gemacht, ob „die im Arbeitsvertrag versprochenen Dienste ihrer Natur nach mit gelegentlichen Auslandseinsätzen verbunden sein können.“

Nach Auffassung des Gerichtes muss, wenn keine Regelung getroffen wurde, im Wege der Auslegung ermittelt werden, welche Dienste versprochen sind und ob die versprochenen Leistungen ihrer Natur nach auch mit Auslanddienstreisen verbunden sind.

Ist letzteres der Fall, ist die Anordnung derartiger Reisen ohne zusätzliche Vereinbarungen und ohne Abschluss eines Entsende-Vertrages ohne weiteres möglich.

TIPP: Man sollte sich nicht auf Auslegung durch ein Gericht verlassen, sondern von vornherein klare Regelungen treffen. 

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