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Klageabweisung von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin in vier Verfahren

|   Bank- und Kapitalmarktrecht

(LG Frankfurt, Urteile, AZ: 2-04 O 65/21; 2-04 O 531/20 u.a.)

Gemäß einer Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt vom 11.02.2022 hat das Gericht Klagen von Geschädigten Wirecard-Aktionären auf Schadensersatz gegen die BaFin abgewiesen.

Die Anleger waren der Auffassung, die Bundesanstalt habe die Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert. Außerdem hätten Bedienstete der BaFin ihr Amt missbraucht.

Die Kammer schließt eine Amtshaftung aus, weil die BaFin keine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt habe. Die Kläger zählten nicht zu dem Personenkreis, deren Belange nach den rechtlichen Bestimmungen des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes geschützt werden sollen. Die BaFin werde nur im öffentlichen Interesse tätig nicht aber im Individualinteresse der Kapitalanleger.

Auch liege kein Amtsmissbrauch vor.

Schließlich scheiterten die Klagen auch daran, dass die geschädigten Anleger möglicherweise auf andere Weise Ersatz für die Vermögenseinbußen erlangen können. Bei einem nur fahrlässigen Handeln seien Amtshaftungsansprüche der Behörde gegenüber nämlich subsidiär. Hier kämen Ansprüche gegen Vorstandsmitglieder der Wirecard AG in Betracht sowie gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Gegen die Urteile wurde Berufung eingelegt.

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Patrik Eckstein, Fachanwalt für Versicherungsrecht, gerne zur Verfügung.

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