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„NO STALK“ – Die Tagebuch APP für Stalkingopfer

|   Newsletter 02/2019

Allein im Jahr 2018 wurden in Deutschland 18.960 Fälle von Stalking polizeilich erfasst (de.statista.com). Unter Stalking nach § 238 StGB werden Fälle subsumiert, in denen das Leben der Opfer von beharrlichen Nachstellungen schwerwiegend beeinträchtigt wird. Nicht erfasst sind damit die Fälle, in denen es an der Beharrlichkeit oder an dem schwerwiegenden Nachteil fehlt oder das Opfer keine Anzeige bei der Polizei erstattet hat, sodass die tatsächlichen Fallzahlen der Nachstellung deutlich höher liegen dürften. 

Oftmals scheitern Stalkingverfahren an einem Nachweis der einzelnen Nachstellungshandlungen. Dieser lässt sich regelmäßig nur durch ein lückenlos geführtes sog. Stalkingtagebuch erbringen, in dem die Opfer die Begegnungen oder Kontaktaufnahmen des Täters zeitnah dokumentieren.

Die Umsetzung gestaltet sich in der Praxis schwierig, da oftmals Zeugen für die Tat fehlen und die nachvollziehbare Sicherung aller Beweismittel misslingt. Insofern verwundert es nicht, dass weit mehr als die Hälfte aller beanzeigten Nachstellungsverfahren nachträglich eingestellt werden. 

Dieser Problematik hat sich die Weisse Ring Stiftung angenommen und die App  NO STALK entwickelt. Im Sommer 2018 wurde die App bereits als Sieger in der Kategorie „Leuchtturm-Projekte“ bei der Google.org Impact Challenge unter dem Motto „Kleine Taten können Großes bewirken“ gekürt.

Mithilfe der APP können Betroffene Stalkinghandlungen nun einfacher dokumentieren in dem die entsprechenden Fotos, SMS, Videos oder WhatsApp-Nachrichten auf dem Smartphone gespeichert werden können. Daneben beinhaltet die App zudem einen Notfallbutton und eine Helpline und überzeugt durch eine einfache und selbsterklärende Bedienung. Dadurch soll den Opfern in Zukunft die Beweissammlung und Anzeigeerstattung erleichtert werden.

NO STALK ist mittlerweile als Android oder IOS Version im Play Store/App Store verfügbar und kann von den Betroffenen heruntergeladen werden.

TIPP:Sollten Sie Geschädigter einer Nachstellung geworden sein, lassen Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Knaudt, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, gerne zur Verfügung.

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