Detail

Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis?

|   Arbeitsrecht

(BAG, Urteil vom 22. Januar 2019 - AZ: 9 AZR 45/16 -)

Das Bundesarbeitsgericht hatte in dem vorbezeichneten Urteil die Frage zu klären, ob die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers nach § 1922 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf Abgeltung des von dem verstorbenen Arbeitnehmer nicht genommenen Urlaubs haben. Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht bejaht.

Urlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abzugelten. Die nach dem europäischen Unionsrecht gebotene Auslegung von §§ 1, 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz ergibt, dass der Resturlaub auch dann abzugelten ist, wenn das Arbeitsverhältnis durch Tod des Arbeitnehmers endet.

TIPP: Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers sollten bei der Auflistung der insgesamt geltend zu machenden Ansprüche solche aus dem Arbeitsverhältnis- insbesondere Urlaubsabgeltungsansprüche- nicht vergessen!

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Jörg Ittenbach, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht, gerne zur Verfügung.

Zurück