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Vorsicht bei der Vereinbarung von unverzinslichen Betriebsdarlehen zwischen Angehörigen

|   Steuerrecht

(BFH, Urteil vom 13.07.2017 – AZ. VI R 62/ 15 -)

Gewährt die Ehefrau dem gewerblich tätigen Ehemann ein zu gewerblichen Zwecken zu verwendendes Darlehen und wird dieses Darlehen - nachvollziehbar - zinslos gewährt, kann dies insofern unangenehme Folgen haben, als das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung den Darlehensbetrag um 5,5 % abzinst und in Höhe dieses Betrages einen außerordentlichen Ertrag ansetzt.
 
Daneben können auch erbschafts- und schenkungsrechtliche Probleme auftreten.
 
Die vorstehende Auffassung wird vom BFH gebilligt.
 
TIPP: Von daher bei Darlehen unter Verwandten stets einen - wenn auch geringen - Zinssatz vereinbaren, es reichen 0,25 % p.a. aus, sicherheitshalber sollte man auf 0,5 % p.a. abstellen.
 
 
Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt JR Udo Gröner, Fachanwalt für Steuerrecht, gerne zur Verfügung.

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