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Wir stellen vor: Die Opferambulanz – Hilfe für Opfer von Gewalt e.V. –

|   Newsletter 04/2018

Nach einer Gewalttat dauert es in Strafverfahren oft viele Monate bevor das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bewertet und gerichtlich verhandelt wird. Aus diesem Grund spielt die Dokumentation von Verletzung und die Sicherung von Spuren nach einer Tat eine bedeutsame Rolle. 

Sind die Spuren ordnungsgemäß gesichert und die Verletzungen verwertbar dokumentiert worden, erleichtert dies dem Gericht im Strafverfahren die Beweisführung und die Aussage des Geschädigten kann durch objektive Beweismittel gestützt werden. 

Anders als die Dokumentation in Attesten der Haus- oder Notärzte, deren Hauptaugenmerk auf der medizinischen Versorgung der erlittenen Verletzungen beruht, werden im Rahmen der Dokumentation der Opferambulanz insbesondere auch die Begleit- und Bagatellverletzungen - wie Kratzspuren oder Prellungen – vollständig aufgelistet und photographisch festgehalten. Dadurch wird ein Gesamtbild erschaffen, das von dem Gericht zur Bewertung der Aussagen von Täter und Opfer und zur Beurteilung deren Glaubwürdigkeit herangezogen werden kann. 

Die Sicherung der Spuren ist zudem unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige möglich. Dies bedeutet, dass der Geschädigte die Hilfe der Opferambulanz in Anspruch nehmen kann ohne zeitlich gegen den Täter bei der Polizei Anzeige erstatten zu müssen. Der Verletzte kann sich somit nach der Verletzungsdokumentation in Ruhe, ohne dass wichtige Beweise verloren gehen, überlegen, ob er den Täter beanzeigen möchte.

Die Ärzte und Mitarbeiter der Opferambulanz unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, sodass es allein dem Betroffenen überlassen bleibt, ob er die Dokumentation im Nachgang verwendet oder nicht. Die Untersuchung in der Opferambulanz ist kostenlos und findet in den Räumen der REMAKS (Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken, Winterberg 1 66119 Saarbrücken) statt. Um Wartezeiten zu verkürzen kann unter 0681 / 9632913 im Vorfeld ein Termin abgestimmt werden. 

TIPP:Sollten Sie Geschädigter einer Gewalttat geworden sein, lassen Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten anwaltlich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.

Für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Knaudt, LL.M., Fachanwältin für Strafrecht, gerne zur Verfügung.

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