23 / 2022

Meldepflicht für GmbHs zum Transparenzregister bis 30.06.2022!

|   23 / 2022

Sämtliche GmbHs müssen – unabhängig von der Eintragung im Handelsregister – bis zum 30.06.2022 aktiv die wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister melden. GmbH Geschäftsführer müssen daher zur Vermeidung von Bußgeldern prüfen, ob die erforderliche Eintragung bereits erfolgt ist und diese ggf. nachholen.

Bei Rückfragen:RA Dr. Alexander Mohr, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ()