Egal ob es sich um einen Verein, ein Startup, eine Ein-Mann-GmbH, eine Freiberufler-Praxis, ein etabliertes Familienunternehmen mit mehreren Familienstämmen, oder einen Konzern mit mehreren Tochter- und Enkelgesellschaften handelt, eines haben diese gemeinsam: es stellen sich die verschiedensten gesellschaftsrechtlichen Fragen, die beantwortet werden müssen.
Wir beraten Sie über den gesamten Lebenszyklus einer Gesellschaft, d.h. von der Gründung über Maßnahmen während der laufenden Geschäftstätigkeit der Gesellschaft bis hin zur Liquidation der Gesellschaft. Dabei beraten wir zu den „klassischen“ gesellschaftsrechtlichen Themen ebenso wie zu damit verbundenen Themen aus dem Arbeitsrecht, Insolvenz- und Sanierungsrecht und Steuerrecht.
Unsere Leistungen umfassen u.a. die Beratung zur Wahl der passenden Rechtsform, die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und sonstigen Unternehmensverträgen sowie von Geschäftsleiterdienstverträgen und Geschäftsordnungen. Auch unterstützen wir Sie bei Maßnahmen zur Reorganisation Ihrer Gesellschaft (bspw. Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel) ebenso wie beim Kauf und Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Bei Gesellschafterstreitigkeiten vertreten wir Sie gerne außergerichtlich und vor Gericht.
- Kapitalgesellschaften (AG und GmbH)
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG und PartG)
- Vereine und Stiftungen
- Gesellschaftsgründung
- Umwandlung
- Unternehmenskauf und -verkauf (M&A)
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmensfinanzierung
- Gesellschafterstreit
- Geschäftsleiterdienstvertrag
- Geschäftsleiterhaftung
- Restrukturierung und Sanierung
- Liquidation
Unsere Ansprechpartner im Bereich Gesellschaftsrecht
In jedem Rechtsgebiet stehen Ihnen erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise zur Seite.